Die gegenwärtig existierenden Klöster der Prämonstratenser in Deutschland sind keine Stifte mehr. Die ursprünglichen Stiftungen und Einkünfte sind in der Säkularisation verstaatlicht worden. Man könnte sie – etwas scherzhaft – heute als „Leiharbeiter-Vereine“ bezeichnen, zumindest, um ihr Finanz- und Wirtschaftskonzept in der Gegenwart anschaulich zu machen. Die Klostergemeinschaft „verleiht“ ihre Arbeitskraft, also die Mitbrüder, an Bistümer, wo sie priesterliche Aufgaben übernehmen und erfüllen. Für diese Bereitstellung eines oder mehrerer Mitbrüder erhält die Ordensgemeinschaft vom Bistum Gestellungsgelder.
Von diesem Gestellungsgeld muss die Ordensgemeinschaft für alles Sorge tragen, inklusive Krankheit und Alter, Ausbildungder Junioren und so weiter. Das geht so lange gut, wie genügend arbeitsfähige Mitbrüder zur Gemeinschaft gehören undso lange, wie die Bistümer noch zahlungsfähig sind. Aufgrund der demographischen Entwicklung und manch anderer Faktoren ist aber abzusehen, dass wir zukünftig in kleineren Gemeinschaften leben werden. Auch besteht die Gefahr, dass die Bistümer in finanzielle Schwierigkeiten geraten werden. Zudem ist es schon lange so, dass Ordensgemeinschaften in all ihren Projekten und Werken auf die Großherzigkeit anderer angewiesen sind, die ihr Leben und Wirken mittragen und unterstützen.
Mehr als der Wohnsitz einer Klostergemeinschaft
Klöster sind zudem oft mehr als nur der Wohnsitz einer Klostergemeinschaft. Hier treffen sich viele Menschen. Versammlungs- und Gottesdiensträume gehören unverzichtbar dazu. So manches Kulturgut will erhalten werden und niemand, der Hunger hat, soll von der Türe gewiesen werden. Die tägliche Armenversorgung ist fester Bestandteil klösterlichen Wirkens. Schon länger fragen sich die Ordensgemeinschaften in Deutschland, wie das alles in der Zukunft gehen und bestehen kann und wie unsere Klöster Eigenständigkeit und Vitalität bewahren können. Hier ist das Erste und Wichtigste vor allem der Nachwuchs! Deshalb bitten wir auch hier jede Leserin,jeden Leser, mit uns um die Berufung junger Christen in den Priester- und Ordensstand zu beten!
Wir tun das auf jeden Fall und wir bemühen uns um gute Kontakte zu jungen Christen und um den Erhalt und Aufbau von guter kirchlicher Kinder- und Jugendarbeit. Rund um unsere Klöster werden Sie immer junge Menschen antreffen – natürlich auch alle weiteren Generationen, bis zum Tod, bis zum Friedhof.
Der pfarrliche Abteifriedhof in Hamborn ist ein Ort des Gedenkens und der Trauer, ein Ort der Liebe und der Dankbarkeit. Und es ist einer der schönsten Orte in Duisburg. Zukünftig treffen Sie hier an einem der Nachmittage unter der Woche auf eine Trauerbank undAnsprechpartner, Zuhörer zum Umgang mit der Trauer. Warum ich hier einen so großen Bogen über alle Generationen hinweg schlage? Nun, um Sie auf die folgenden Texte und Gedanken unten in kursiver Schrift aufmerksam zu machen, deren Lektüre Ihnen vielleicht einen Weg aufzeigen kann, wie Sie selbst auf eine ganz lange Sicht hin zum Bestehen unserer Hamborner Abtei, unseres Priorates inMagdeburg, oder anderer Klöster oder Einrichtungen beitragen können.
Letzter Wille. Bleibende Spuren. Testament und Erbschaft – Abtei Hamborn
Sie haben vorgesorgt
Ein langes Leben ist reich an Erfahrungen, Begegnungen und Aufgaben. Vielleicht haben Sie vieles erreicht, Verantwortung getragen, fürandere gesorgt und Werte geschaffen. Irgendwann kommt der Moment, in dem man beginnt, über das eigene Vermächtnis nachzudenken: Was soll bleiben, wenn ich einmal nicht mehr da bin? Wem möchte ich anvertrauen, was mir wichtig war? Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, in Ruhe und mit klarem Herzen zu entscheiden. So können Sie schon heute dafür sorgen, dass Ihr Lebenswerk in guten Händen bleibt – und über Ihr Leben hinaus Gutes bewirkt.
Die Abtei Hamborn
Die Abtei Hamborn ist seit Jahrhunderten ein geistliches Zuhause mitten in unserer Stadt. Als Prämonstratenserkloster verbinden wirGebet, Seelsorge und tätige Nächstenliebe. Unser Auftrag gilt den Menschen: in der Pfarrei, in der Bildung, in sozialen Projekten und in der Begleitung derer, die Halt, Trost oder Orientierung suchen. Unsere Arbeit lebt von Vertrauen und Unterstützung. Viele Aufgaben können wir nur erfüllen, weil Menschen uns ihr Wohlwollen, ihre Zeit – und manchmal auch ihr Vermögen anvertrauen. So wächst aus persönlicher Dankbarkeit eine Hilfe, die weit in die Zukunft reicht.
Ihr Testament
In einem Testament bringen Sie Ihren letzten Willen zum Ausdruck. Es dient dazu, Ihr Vermögen, Immobilien oder wertvolle Gegenstände gerecht zu verteilen – und auch jene zu bedenken, die nicht zur gesetzlichen Erbfolge gehören: Freunde, Weggefährten oder kirchliche Einrichtungen wie die „Abtei Hamborn e.V“. Ohne Testament greift automatisch das gesetzliche Erbrecht. Mit einem Testament hingegen entscheiden Sie selbst, was Ihnen wichtig ist – klar, persönlich und verbindlich.
Ein Vermächtnis für das Kloster
Wenn Sie die „Abtei Hamborn e.V.“ bedenken möchten, ohne sie als Erben einzusetzen, können Sie dies in Form eines Vermächtnisses tun. Dabei verpflichten Sie Ihre Erben, einen bestimmten Geldbetrag, Sachwert oder Anteil Ihres Vermögens dem Kloster zuzuwenden.Eine mögliche Formulierung könnte lauten:Die „Abtei Hamborn e.V.“,An der Abtei 4,47166 Duisburg,erhält als Vermächtnis_____________ Euround/oder ____ Wertpapiereund/oder ____ %meines Vermögensund/oder das Grundstück_____________ .So tragen Sie dazu bei, dass geistliches Leben, Seelsorge und caritative Aufgaben auch in Zukunft bestehen bleiben.Erbe oder Miterbe Sie können die „Abtei Hamborn e.V.“ auch als Erben oder Miterben einsetzen. Auf diese Weise fließt Ihr Vermächtnis unmittelbar in die Aufgaben des Klosters und dient dauerhaft dem kirchlichen und sozialen Auftrag. Eine mögliche Formulierung:Zu meinem Erbenbestimme ich die:„Abtei Hamborn e.V.“,An der Abtei 4,47166 Duisburg.Oder:Zu meinen Erbenbestimme ich:1. _______ zu ___ %.2. Die „Abtei Hamborn e.V.“,An der Abtei 4,47166 Duisburg,zu ______ %.und3. _______ zu ____ %
Diese Formen des Testaments sind möglich
Das eigenhändige Testament
Es muss vollständig handschriftlich verfasst, datiert, mit Ort versehen und mit vollem Namen unterschrieben sein. Empfehlenswert ist die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht, damit Ihr letzter Wille sicher verwahrt und später zuverlässig eröffnet wird.
Das notarielle Testament
Ein Notar berät Sie, hält Ihre Wünsche rechtlich einwandfrei fest und sorgt für die amtliche Verwahrung. So haben Sie die Gewissheit, dass Ihr Testament nicht verloren geht und Ihr Wille eindeutig umgesetzt wird.
Steuerliche Vorteile
Kirchliche Einrichtungen wie die „Abtei Hamborn e.V.“ sind als gemeinnützig anerkannt. Zuwendungen im Testament sind von der Erbschaftssteuer befreit. Ihr Vermögen kommt somit ungeschmälert den Aufgaben des Klosters und den Menschen zugute, denen wir dienen.
Ein persönliches Wort
Für viele Menschen ist es ein tröstlicher Gedanke, mit ihrem Testament über das eigene Leben hinaus wirken zu können. Gerne sprechen wir mit Ihnen in Ruhe und vertraulich über Ihre Fragen, Wünsche und Möglichkeiten. Ihr Vermächtnis kann ein Zeichen des Glaubens, der Dankbarkeit und der Hoffnung sein.
Kontakt
PrämonstratenserklosterAbtei HambornAn der Abtei 447166 DuisburgTel.: 0203/57890 0EMail: info@abteihamborn.deWeb: www.abteihamborn.de
Kontoverbindung
Abtei Hamborn e.V.IBAN: DE57 3606 0295 0010 9400 28BIC: GENODED1BBE
Fotos Daniel Elke